Wechsel von der Quellensteuer zur ordentlichen Veranlagung: Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten für Inhaber der Aufenthaltsbewilligung B
- argentatreuhand
- 22. Juni
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In der Schweiz unterliegen Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B grundsätzlich der Quellensteuer, bei der die Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die ordentliche Veranlagung zu wechseln, um von potenziellen Steuervorteilen zu profitieren.
Vorteile der ordentlichen Veranlagung
Geltendmachung von Abzügen, die in der Quellensteuer nicht berücksichtigt werden, wie z. B. berufliche Auslagen, Beiträge an die Säule 3a oder Krankheitskosten
Berücksichtigung des gesamten Einkommens und Vermögens, was insbesondere bei höheren Einkommen zu einer günstigeren Steuerbelastung führen kann
Möglichkeit der Rückerstattung von zu viel bezahlter Quellensteuer, wenn die ordentliche Veranlagung zu einer niedrigeren Steuerlast führt
Antragsverfahren und Fristen
Der Antrag auf ordentliche Veranlagung muss bis spätestens 31. März des Folgejahres beim zuständigen Steueramt eingereicht werden. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht einzureichen, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
Wichtige Hinweise
Individuelle Prüfung notwendig: Ob sich der Wechsel zur ordentlichen Veranlagung lohnt, hängt von deiner persönlichen und familiären Situation ab. Eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich.
Kantonale Unterschiede: Voraussetzungen und Verfahren variieren je nach Kanton. Die kantonalen Regelungen sind zwingend zu beachten.
Unser Tipp
Eine vorgängige Steuersimulation hilft, den individuellen Nutzen des freiwilligen Wechsels realistisch abzuschätzen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse und Antragstellung.
Quellen
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): estv.admin.ch
Bundesgesetz direkte Bundessteuer & Quellensteuerverordnung: admin.ch
Infos zur Quellensteuerreform 2021: admin.ch
Für Fragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.








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